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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DEKORATIONSVERLEIH

1. Allgemein

Alle Mietartikel sind während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Wedding Werkstatt.


2. Mietvertrag

Der Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Mieter den Mietvertrag rechtsgültig gegengezeichnet zurück geschickt hat bzw. eine Anzahlung der Ware zum spätmöglichsten Zeitpunkt geleistet hat. Mit Übergabe der Mitartikel beginnt der Mietzeitraum und endet mit Rückgabe der Mietartikel.


3. Mietdauer

Eine Mieteinheit beträgt 4 Tage, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Werden die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Für jeden darauf folgenden Tag ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.


4. Preise

Sofern nicht anderes vereinbart, verstehen sich die Preise pro Stück und Mieteinheit. Alle Preise gelten für Selbstabholungen. Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau, Dekoration etc.) werden gesondert aufgeführt.


5. Dekoration

Wenn die Dekoration vom Vermieter übernommen werden soll, fällt eine Pauschale von 200,- EUR zzgl. zum Mietpreis und den Lieferkosten an. Diese Pauschale gilt für eine maximale Dekorationszeit von 2 Stunden und ist zusätzlich zum Gesamtpreis des vereinbarten Pakets im Voraus zu entrichten (spätestens 7 Tage vor Veranstaltung). Sollte die Dekoration mehr als die veranschlagte Zeit in Anspruch nehmen, wird jede weitere angebrochene Stunde vom Vermieter mit 60,- EUR pauschal berechnet und ist im Nachhinein in bar oder per Rechnung zu bezahlen.



6. Kaution

Falls nicht anders vereinbart, wird eine Kaution in Höhe von 100,- EUR verrechnet, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der Mietgegenstände durch den Vermieter zurück erstattet wird. Bei mangelhafter, defekter oder entwedeter Ware (zB. Diebstahl durch Dritte) wird der entstandene Schaden in entsprechender Höhe durch die Kaution verrechnet. Sollte die Schadenshöhe den Wert der Kaution übersteigen, behält sich TAUSENDSASSA vor, den Restbetrag in Rechnung zu stellen.



7. Zahlungsbedingungen

Ab Vertragsabschluß ist innerhalt von 7 Tagen eine Anzahlung von 30% fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag d.h. der Mietpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau, Dekoration, etc.) ist 7 Tage vor Veranstaltung per Banküberweisung zu begleichen oder bei Übergabe der Mietgegenstände in bar zu entrichten. Die Rechnung ist ohne Abzug von Skonto, etc. zu zahlen.


8. Stornierung

Eine Stornierung muss schriftlich vom Mieter erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

  30% des Auftragswertes bis einen Monat vor Mietbeginn
  60% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn
  90% des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn



9. Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice innerhalb von 10 km wird eine Transportpauschale von 30,00 EUR bis zum ersten Hauseingang berechnet. Je weitere angefangene 10 km werden mit 15,00 EUR berechnet. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Bei Übernahme der Gegenstände muss der Mieter die Ware sofort kontrollieren und der Empfang auf der Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.
Ab Übernahme der Gegenstände beginnt die Haftung des Mieters.


10. Haftung

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden (auch die durch Dritte verursacht), die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter in der Pflicht, den Gegenstandswert zu ersetzen.


11. Bruch, Beschädigungen, Fehlmeldungen

Von Übernahme bis Rückgabe der Mietgegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden zu Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.


12. Reinigung

Die gemieteten Gegenstände müssen vom Mieter sorgfältig behandelt und vor Rückgabe grob gesäubert werdem. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Extrem verschmutzte Artikel können nach berechnet werden.


13. Veröffentlichung

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos zu machen.


14. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unveränderten und einwandfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

INFO FÜR GROSSHÄNDLER

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